Service
Unser Service
Für die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Was zu tun ist, bieten wir Ihnen gerne, als unseren Service wie folgt an:
Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls
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Nach der ärztlichen Leichenschau wird die Todesbescheinigung ausgehändigt, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird.
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Der Sterbefall wird beim Standesamt angezeigt
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
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Ein Bestatter ist zu benachrichtigen
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Wir überführen in 36 Stunden nach Eintritt des Todes die Leiche bzw. nach der Ausstellung der Todesbescheinigung und erledigen für Sie alle international erforderlichen Behörden- und Zollabwicklungen für die Überführung.
Wir treffen die Vorbereitung für Bestattungen vor Ort
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Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (wird in der Regel vom Bestatter durchgeführt)
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Aufbewahrung organisieren (Kühlhaus)
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Sarg bestellen
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Bestattungstermin vereinbaren und bekannt geben
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Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
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Pfarrer oder Trauerredner organisieren
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Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
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Musikdarbietung vereinbaren
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Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
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Grabschmuck beim Floristen bestellen
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Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
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Kondolenzliste erstellen
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Trauerfeier ausrichten
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Grabpflege vertraglich regeln
Nach der Bestattung stehen wir Ihnen ebenso zur Verfügung
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es gibt aber auch rein administrative Angelegenheiten, die Sie vielleicht gerne einem Fachmann übergeben möchten. Auch diese Wege können wir Ihnen in der Türkei abnehmen.
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Vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
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Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
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Kraftfahrzeuge (auch Anhänger!) ab- oder ummelden
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Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
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Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
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Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
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Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
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Einzugsermächtigungen widerrufen
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Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
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Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
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Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
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Müllabfuhr abmelden
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Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
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Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
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Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
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gegebenenfalls Betreuer und behandelnde Ärzte des Verstorbenen benachrichtigen
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Finanzamt informieren
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Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
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Termine des Verstorbenen absagen